Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Bildungsstandards im Schulwesen, Fassung vom 08.05.2018

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§ 0

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über Bildungsstandards im Schulwesen
StF: BGBl. II Nr. 1/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 1a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/2008, wird verordnet:

§ 1

Text

Geltungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung legt in der Anlage für die nachstehend genannten Pflichtgegenstände Bildungsstandards für die 4. Schulstufe der Volksschule sowie für die 8. Schulstufe der Volksschuloberstufe, der Hauptschule, der Neuen Mittelschule und der allgemein bildenden höheren Schule fest:

1.

Volksschule, 4. Schulstufe: Deutsch/Lesen/Schreiben, Mathematik;

2.

Volksschuloberstufe, Hauptschule, Neue Mittelschule und allgemein bildende höhere Schule, jeweils 8. Schulstufe: Deutsch, (Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch), Mathematik.

(2) § 3 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung findet hinsichtlich

1.

Schülerinnen und Schülern mit Körper- oder Sinnesbehinderung oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie

2.

außerordentlicher Schülerinnen und Schüler gemäß § 4 des Schulunterrichtsgesetzes

unter besonderer Bedachtnahme auf die konkrete Behinderung sowie auf die außerordentliche Schülereigenschaft (insbesondere die Kenntnisse der Unterrichtssprache) Anwendung.

(3) § 3 Abs. 4 und § 4 dieser Verordnung sind auf Schülerinnen und Schüler gemäß Abs. 2 Z 2 jedenfalls nicht anzuwenden. Auf Schülerinnen und Schüler gemäß Abs. 2 Z 1 sind die genannten Bestimmungen dann nicht anzuwenden, wenn sie im betreffenden Pflichtgegenstand

1.

in der 4. oder 8. Schulstufe nach dem Lehrplan der Sonderschule oder nach dem Lehrplan einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet wurden oder

2.

selbst mit allenfalls im Unterricht zur Verfügung stehenden Unterrichts- oder Hilfsmittel unter den vorgegebenen Testbedingungen die gestellten Aufgaben voraussichtlich nicht lösen können.

§ 2

Text

Begriffsbestimmungen

§ 2. Im Sinne dieser Verordnung sind

1.

„Bildungsstandards“ konkret formulierte Lernergebnisse in den einzelnen oder den in fachlichem Zusammenhang stehenden Pflichtgegenständen, die sich aus den Lehrplänen der in § 1 genannten Schularten und Schulstufen ableiten lassen. Diese Lernergebnisse basieren auf grundlegenden Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der jeweiligen Schulstufe in der Regel verfügen sollen;

2.

„Kompetenzen“ längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten, die von Lernenden entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundene motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen;

3.

„grundlegende Kompetenzen“ solche, die wesentliche inhaltliche Bereiche eines Gegenstandes abdecken und somit für den Aufbau von Kompetenzen, deren nachhaltiger Erwerb für die weitere schulische und berufliche Bildung von zentraler Bedeutung ist, maßgeblich sind;

4.

„Kompetenzmodelle“ prozessorientierte Modellvorstellungen über den Erwerb von fachbezogenen oder fächerübergreifenden Kompetenzen. Sie strukturieren Bildungsstandards innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes und stützen sich dabei auf fachdidaktische sowie fachsystematische Gesichtspunkte;

5.

„Kompetenzbereiche“ fertigkeitsbezogene Teilbereiche des Kompetenzmodells.

§ 3

Text

Funktionen der Bildungsstandards

§ 3. (1) Bildungsstandards sollen Aufschlüsse über den Erfolg des Unterrichts und über Entwicklungspotentiale des österreichischen Schulwesens liefern. Darüber hinaus sollen sie

1.

eine nachhaltige Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht bewirken,

2.

durch konkrete Vergleichsmaßstäbe die bestmögliche Diagnostik als Grundlage für individuelle Förderung sicher stellen und

3.

wesentlich zur Qualitätsentwicklung in der Schule beitragen.

(2) Zum Zweck der nachhaltigen Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht haben die Lehrerinnen und Lehrer den systematischen Aufbau der zu vermittelnden Kompetenzen und die auf diese bezogenen Bildungsstandards bei der Planung und Gestaltung ihrer Unterrichtsarbeit zu berücksichtigen (Orientierungsfunktion gemäß Abs. 1 Z 1).

(3) Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind in allen Schulstufen unter Zugrundelegung der Bildungsstandards für die

4. bzw. für die 8. Schulstufe besonders zu beobachten und zu analysieren. Auf der Basis des diagnostischen Vergleiches von zu erlangenden und individuell erworbenen Kompetenzen ist eine bestmögliche individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sicher zu stellen (Förderungsfunktion gemäß Abs. 1 Z 2).

(4) Durch periodische Standardüberprüfungen sind die von den Schülerinnen und Schülern bis zur 4. bzw. zur 8. Schulstufe erworbenen Kompetenzen objektiv festzustellen und mit den angestrebten Lernergebnissen zu vergleichen. Standardüberprüfungen sind auf Anordnung der Schulbehörden für die 8. Schulstufe ab dem Schuljahr 2011/12 und für die 4. Schulstufe ab dem Schuljahr 2012/13 durchzuführen und deren Auswertungen sind den Schulen rückzumelden. Die Auswertungen der Standardüberprüfung und deren Rückmeldungen haben so zu erfolgen, dass sie für Zwecke der Qualitätsentwicklung an den Schulen herangezogen werden können. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung sind zu dokumentieren und periodisch zu evaluieren (Evaluationsfunktion gemäß Abs. 1 Z 3).

§ 4

Text

Standardüberprüfungen

§ 4. (1) An öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen der in § 1 genannten Schularten sind hinsichtlich der in § 1 Z 1 und 2 genannten Pflichtgegenstände und Schulstufen im Abstand von drei Jahren Standardüberprüfungen durchzuführen.

(2) Bei den Standardüberprüfungen ist durch validierte Aufgabenstellungen der Grad der Kompetenzerreichung durch die Schülerinnen und Schüler zu messen. Die gestellten Aufgaben müssen sich aus den Bildungsstandards ableiten lassen. Sie sind so zu wählen, dass die individuellen Testergebnisse, nachdem sie zu den Bildungsstandards in Relation gesetzt wurden, Aufschluss über den nachhaltigen Erwerb von Kompetenzen ermöglichen.

(3) Als Verfahren der Standardüberprüfung kommen

1.

Tests mit schriftlich zu lösenden Aufgaben in den sprachlichen und mathematischen Gegenständen sowie

2.

Befragungen mit mündlich zu lösenden Aufgaben in den sprachlichen Gegenständen

in Betracht.

(4) Die Auswertungen der Standardüberprüfungen haben so zu erfolgen, dass auf deren Basis Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung bundesweit, landesweit und schulbezogen erfolgen können. Die individuellen Ergebnisse der Standardüberprüfung dürfen nicht auf eine bestimmte Schülerin oder auf einen bestimmten Schüler zurückgeführt werden können, außer durch diese oder diesen selbst.

(5) Die Bestimmungen über die Leistungsfeststellungen und -beurteilungen bleiben von dieser Verordnung unberührt.

§ 5

Text

Inkrafttreten

§ 5. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(2) § 1, die Paragraphenbezeichnung des § 5, die Absatzbezeichnung des § 5 Abs. 1 und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 282/2011 treten mit 1. September 2011 in Kraft.

(3) § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Z 2 sowie die Überschrift zum 2. Teil der Anlage dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 185/2012 treten mit 1. September 2012 in Kraft.

Anl. 1

Text

Anlage

Bildungsstandards und Kompetenzmodelle

Bildungsstandards legen konkrete Lernergebnisse fest. Diese Lernergebnisse basieren auf grundlegenden Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler am Ende einer bestimmten Schulstufe verfügen sollen. Die Kompetenzen beziehen sich auf ein aus dem jeweiligen Lehrplan abgeleitetes fachbezogenes bzw. fächerübergreifendes Kompetenzmodell und decken die gesamte inhaltliche Breite des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes bzw. der in fachlichem Zusammenhang stehenden Unterrichtsgegenstände ab.

Kompetenzmodelle strukturieren die Bildungsstandards innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes. Von den möglichen Gliederungsebenen werden in den folgenden Bestimmungen zwei angesprochen:

die übergeordneten Kompetenzbereiche (wie zB „Operieren; Modellbilden“ bzw. „Geometrische Figuren und Körper; Zahlen und Maße“ in Mathematik; „Lesen – Umgang mit Texten und Medien“ bzw. „Schreiben/Verfassen von Texten“ in Deutsch und in (Erster) Lebender Fremdsprache/Englisch).

Kompetenzen als unterste Gliederungsebene werden als angestrebtes Verhalten bzw. beobachtbare Handlungen („Die Schülerinnen und Schüler können ...“) beschrieben und stellen die Bildungsstandards dar.

 

1. Teil

4. Schulstufe der Volksschule

1. Abschnitt

Deutsch, Lesen, Schreiben

 

Kompetenzbereich: Hören, Sprechen und miteinander Reden

Verständlich erzählen und anderen verstehend zuhören

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Erlebnisse zuhörerbezogen erzählen,

über Begebenheiten und Erfahrungen verständlich sowie thematisch zusammenhängend sprechen,

anderen aufmerksam zuhören.

 

Informationen einholen und sie an andere weitergeben

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Informationen über Lebewesen, Gegenstände sowie Sachzusammenhänge einholen,

Sachinformationen an andere weitergeben und dabei gelernte Fachbegriffe verwenden,

Beobachtungen und Sachverhalte so darstellen, dass sie für Zuhörerinnen und Zuhörer verständlich werden.

 

In verschiedenen Situationen sprachlich angemessen handeln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

können Situationen richtig einschätzen und sprachlich angemessen reagieren,

verfügen über Sprachkonventionen für unterschiedliche Sprechakte.

 

In Gesprächen Techniken und Regeln anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

mit anderen zu einem Thema sprechen, es weiter denken und eigene Meinungen dazu äußern,

Gesprächsbeiträge aufnehmen und sie weiterführen,

die eigene Meinung angemessen äußern und vertreten bzw. einsehen, wenn sie sich geirrt haben,

sich an Gesprächsregeln halten, anderen respektvoll zuhören und sich fair mit deren Meinungen auseinandersetzen,

in Konflikten gemeinsam nach Lösungen suchen.

 

Sprachfähigkeiten erweitern und an der Standardsprache orientiert sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

verfügen in aktiver Sprachverwendung über einen altersadäquaten Wortschatz,

können Formen von Wörtern und Sätzen standardsprachlich korrekt verwenden.

 

Deutlich und ausdrucksvoll sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

verständlich, ausdrucksvoll und an der Standardsprache ausgerichtet sprechen,

Gestik, Mimik und Stimmführung zur Unterstützung sprachlicher Aussagen einsetzen.

 

Kompetenzbereich: Lesen – Umgang mit Texten und Medien

Die Lesemotivation bzw. das Leseinteresse festigen und vertiefen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

beim Vorlesen interessiert und bewusst zuhören,

Bücher und Texte nach eigenem Interesse in verschiedenen Medien selbst auswählen.

 

Über eine altersadäquate Lesefertigkeit und ein entsprechendes Leseverständnis verfügen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

können ihre Lesefertigkeit an einfachen Texten zeigen,

verfügen über sicheres Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene,

können ihre Verlesungen korrigieren.

 

Den Inhalt von Texten mit Hilfe von Arbeitstechniken und Lesestrategien erschließen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Arbeitstechniken und Lesestrategien zur Texterschließung anwenden,

Informationen aus literarischen Texten sowie aus Sach- und Gebrauchstexten entnehmen,

zur Klärung fehlender bzw. unzureichender Informationen zusätzliche Quellen einschließlich elektronischer Medien nutzen,

Informationen aus Texten miteinander vergleichen,

Inhalte/Informationen aus Texten ordnen,

den Verlauf einer Handlung erschließen,

das Wesentliche eines Textes erfassen.

 

Das Textverständnis klären und über den Sinn von Texten sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

ihr Textverständnis artikulieren und kommunizieren,

den Sinn von Texten klären und auch nicht ausdrücklich genannte Sachverhalte verstehen,

zu einem Text Stellung nehmen und ihre Meinung begründen.

 

Verschiedene Texte gestaltend oder handelnd umsetzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

einen Text sinngestaltend vortragen bzw. ihn umgestalten,

Sach- und Gebrauchstexte für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten verstehen und nutzen.

 

Formale und sprachliche Gegebenheiten in Texten erkennen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

einfache sprachliche und formale Gestaltung sowie den Aufbau von Texten erkennen,

Textsorten nach wesentlichen Merkmalen unterscheiden.

 

Literarische Angebote und Medien aktiv nutzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Bücher und Medien zur Gewinnung von Information und zur Erweiterung ihres Wissens nutzen,

literarische Angebote zur Erweiterung ihres Selbst- und Weltverständnisses sowie zur Unterhaltung nutzen.

 

Kompetenzbereich: Verfassen von Texten

Für das Verfassen von Texten entsprechende Schreibanlässe nutzen; Texte planen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Schreibsituationen und Ideen für das Schreiben aufgreifen,

mitteilenswerte Inhalte erkennen,

einen Text in Hinsicht auf Schreibabsicht bzw. Leserinnen und Leser bzw. Verwendungszusammenhänge planen,

Informationsquellen für die Planung von Texten nutzen; Textentwürfe notieren,

sich sprachliche und gestalterische Mittel überlegen und notieren.

 

Texte der Schreibabsicht entsprechend verfassen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Texte in unterschiedlichen Formen verfassen, um zu erzählen, zu unterhalten, zu appellieren, zu informieren oder etwas zu notieren,

Texte verfassen, um für sie persönlich Bedeutsames wie Erfahrungen, Gefühle und Ideen auszudrücken.

 

Texte strukturiert und für Leserinnen bzw. Leser verständlich verfassen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

ihren Text verständlich und adressatengerecht schreiben,

ihre Texte sachlich angemessen bzw. dem Handlungsablauf entsprechend strukturieren.

 

Beim Verfassen von Texten sprachliche Mittel bewusst einsetzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

bei der Wortwahl und der Formulierung von Sätzen bewusst sprachliche Gestaltungsmittel verwenden,

Sätze zu einem Text verbinden, indem sie geeignete sprachliche Mittel einsetzen.

 

Texte überprüfen, überarbeiten und berichtigen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Texte im Hinblick auf Verständlichkeit, Aufbau, sprachliche Gestaltung und Wirkung überprüfen und überarbeiten,

einfache Texte im Hinblick auf Sprachrichtigkeit und Rechtschreibung berichtigen.

 

Kompetenzbereich: Rechtschreiben

Einen begrenzten Wortschatz normgerecht schreiben

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

einen begrenzten Schreibwortschatz in ihren Sätzen und Texten normgerecht anwenden,

beim Ab- und Aufschreiben orthografische Regelhaftigkeiten erfassen.

 

Regelungen für normgerechtes Schreiben kennen und anwenden Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

kennen die wichtigsten Regeln der Rechtschreibung und können sie anwenden,

können ihr erworbenes Sprach- und Regelwissen für normgerechtes Schreiben und zur Überarbeitung ihrer Schreibprodukte nutzen.

 

Für normgerechtes Schreiben Rechtschreibstrategien und Arbeitstechniken anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

können das Mitsprechen beim Schreiben bewusst einsetzen,

können für das richtige Schreiben von Wörtern die Möglichkeit des Ableitens und Verlängerns nutzen,

verfügen über angemessene Nachschlagetechniken,

entdecken Regelhaftigkeiten der Rechtschreibung und können sie verbalisieren bzw. kommentieren,

erkennen Unsicherheiten beim Rechtschreiben und können für normgerechtes Schreiben Rechtschreibstrategien und Arbeitstechniken anwenden.

 

Kompetenzbereich: Einsicht in Sprache durch Sprachbetrachtung

Sprachliche Verständigung klären

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Merkmale und Funktionen von gesprochener und geschriebener Sprache unterscheiden und darüber sprechen,

eigene Ausdrucksformen mit der Standardsprache vergleichen,

Gründe für Verstehens- und Verständigungsprobleme finden.

 

Möglichkeiten der Wortbildung für sprachliche Einsichten nutzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

zu einem Wortstamm gehörende Wörter erkennen,

das Zusammensetzen von Wörtern, auch verschiedener Wortarten, als Möglichkeit der Wortbildung erkennen,

einige bedeutungsunterscheidende und formverändernde Funktionen von Wortbausteinen verstehen,

Bedeutungsunterschiede sinnverwandter Wörter klären,

kreative Sprachmittel für Einsichten in die Wortbildung nutzen.

 

Über Einsichten in die Funktionen von Wort und Satz verfügen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

können die wichtigsten sprachlichen Zeitformen unterscheiden,

erkennen die Funktion von Formveränderungen in Wörtern und Sätzen,

kennen die Funktion der wichtigsten Wort- und Satzarten und können für diese Fachbezeichnungen verwenden,

können Satzglieder unterscheiden und die wichtigsten benennen.

 

Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Sprachen feststellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

in gebräuchlichen Fremdwörtern Besonderheiten und Unterschiede im Vergleich zu deutschen Wörtern erkennen,

Elemente der eigenen Sprache mit solchen anderer Sprachen im Hinblick auf Aussprache, Bedeutung und Schriftbild vergleichen,

Merkmale von Regionalsprache und Standardsprache unterscheiden.

 

2. Abschnitt

Mathematik

Allgemeine mathematische Kompetenzen

Kompetenzbereich: Modellieren

Eine Sachsituation in ein mathematisches Modell (Terme und Gleichungen) übertragen, dieses lösen und auf die Ausgangssituation beziehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

aus Sachsituationen relevante Informationen entnehmen,

passende Lösungswege finden,

die Ergebnisse interpretieren und sie überprüfen.

 

Ein mathematisches Modell in eine Sachsituation übertragen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können zu Termen und Gleichungen Sachaufgaben erstellen.

 

Kompetenzbereich: Operieren

Mathematische Abläufe durchführen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen, Größen und geometrische Figuren strukturieren,

arithmetische Operationen und Verfahren durchführen,

geometrische Konstruktionen durchführen.

 

Mit Tabellen und Grafiken arbeiten

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Tabellen und Grafiken erstellen,

Informationen aus Tabellen und Grafiken entnehmen.

 

Kompetenzbereich: Kommunizieren

Mathematische Sachverhalte verbalisieren und begründen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

mathematische Begriffe und Zeichen sachgerecht in Wort und Schrift benützen,

ihre Vorgangsweisen beschreiben und protokollieren,

Lösungswege vergleichen und ihre Aussagen und Handlungsweisen begründen.

 

Mathematische Sachverhalte in unterschiedlichen Repräsentationsformen darstellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

ihre Vorgangsweisen in geeigneten Repräsentationsformen festhalten,

Zeichnungen und Diagramme erstellen.

 

Kompetenzbereich: Problemlösen

Mathematisch relevante Fragen stellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können ein innermathematisches Problem erkennen und dazu relevante Fragen stellen.

 

Lösungsstrategien (er)finden und nutzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

geeignete Lösungsaktivitäten wie Vermuten, Probieren, Anlegen von Tabellen oder Erstellen von Skizzen anwenden,

zielführende Denkstrategien wie systematisches Probieren oder Nutzen von Analogien einsetzen.

 

Inhaltliche mathematische Kompetenzen

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Zahlen

Zahldarstellungen und -beziehungen verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen im Zahlenraum 100 000 lesen und darstellen,

sich im Zahlenraum 100 000 orientieren, Zahlen vergleichen und diese in Relation setzen,

arithmetische Muster erkennen, beschreiben und fortsetzen.

 

Zahlen runden und Anzahlen schätzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen auf volle Zehner, Hunderter, … Zehntausender runden,

Anzahlen schätzen.

 

Das Wesen der Bruchzahl verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Bruchzahlen darstellen,

Bruchzahlen vergleichen, ordnen und zerlegen,

Bruchzahlen im Zusammenhang mit Größen benützen.

 

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Operationen

Die vier Grundrechnungsarten und ihre Zusammenhänge verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

verfügen über Einsicht in das Wesen von Rechenoperationen,

können die Zusammenhänge zwischen den Grundrechnungsarten erklären,

können Umkehroperationen verwenden, auch zur sinnvollen Überprüfung des Ergebnisses,

können Tausch-, Nachbar- und Analogieaufgaben verwenden.

 

Mündliches Rechnen sicher beherrschen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

beherrschen sicher und schnell additive Grundaufgaben im Zahlenraum 20,

beherrschen sicher und schnell multiplikative Grundaufgaben im Zahlenraum 100,

können nicht automatisierte Rechenoperationen in Teilschritten durchführen,

können einfache Gleichungen mit Platzhaltern lösen,

können Ergebnisschätzungen mit Hilfe von Überschlagsrechnungen durchführen.

 

Schriftliche Rechenverfahren beherrschen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

verstehen die Algorithmen der schriftlichen Rechenverfahren,

können die Algorithmen der schriftlichen Verfahren für Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division durchführen,

können die Lösung mit Hilfe einer Probe überprüfen.

 

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Größen

Größenvorstellungen besitzen und Einheiten kennen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

kennen genormte Maßeinheiten und können diese den Größenbereichen zuordnen,

können geeignete Repräsentanten zu Maßeinheiten angeben,

können Größen in unterschiedlichen Schreibweisen darstellen.

 

Größen messen und schätzen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

beherrschen den Grundvorgang des Messens,

können mit geeigneten Maßeinheiten messen,

können Größen schätzen und ihre Vorgangsweise begründen.

 

Mit Größen operieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Größen miteinander vergleichen,

mit Größen rechnen.

 

Kompetenzbereich: Arbeiten mit Ebene und Raum

Geometrische Figuren erkennen, benennen und darstellen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

geometrische Körper und Flächen benennen,

die Eigenschaften geometrischer Figuren beschreiben,

Modelle von geometrischen Körpern herstellen,

geometrische Figuren zeichnen oder konstruieren.

 

Beziehungen bei geometrischen Figuren erkennen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Lagebeziehungen zwischen Objekten im Raum und in der Ebene beschreiben und nutzen,

vorgegebene geometrische Muster erkennen, selbst entwickeln oder fortsetzen,

den Zusammenhang zwischen Plan und Wirklichkeit herstellen.

 

Mit geometrischen Figuren operieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

geometrische Figuren zerlegen und sie wieder zusammensetzen,

Netze den entsprechenden Körpern zuordnen und umgekehrt.

 

Umfang und Flächeninhalt ermitteln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

den Umfang einer geometrischen Figur mittels Einheitslängen messen,

den Umfang von Rechteck und Quadrat berechnen,

den Flächeninhalt einer geometrischen Figur mittels Einheitsflächen messen,

den Flächeninhalt von Rechteck und Quadrat berechnen.

2. Teil

8. Schulstufe der Volksschuloberstufe, der Hauptschule, der Neuen Mittelschule und der allgemein bildenden höheren Schule

1. Abschnitt

Deutsch

Kompetenzbereich: Zuhören und Sprechen

Durch Zuhören gesprochene Texte (auch medial vermittelt) verstehen, an private und öffentliche Kommunikationssituationen angepasste Gespräche führen und mündliche Präsentationen durchführen.

 

Altersgemäße mündliche Texte im direkten persönlichen Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

das Hauptthema gesprochener Texte erkennen,

die wesentlichen Informationen gesprochener Texte verstehen,

die grundlegenden Informationen gesprochener Texte mündlich und schriftlich wiedergeben,

die Redeabsicht gesprochener Texte erkennen,

stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo, Stimmführung) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation erkennen.

 

Gespräche führen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

grundlegende Gesprächsregeln einhalten,

in Gesprächen auf Äußerungen inhaltlich und partnergerecht eingehen,

in standardisierten Kommunikationssituationen (Bitte, Beschwerde, Entschuldigung, Vorstellungsgespräch, Diskussion) zielorientiert sprechen,

die Sprechhaltungen Erzählen, Informieren, Argumentieren und Appellieren einsetzen.

 

Inhalte mündlich präsentieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

artikuliert sprechen und die Standardsprache benutzen,

stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo, Stimmführung) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation in Gesprächen und Präsentationen angemessen anwenden,

in freier Rede und gestützt auf Notizen Ergebnisse und Inhalte sach- und adressatengerecht vortragen,

Medien zur Unterstützung für mündliche Präsentationen nutzen.

 

Kompetenzbereich: Lesen

Ausgehend von grundlegenden Lesefertigkeiten literarische Texte, Sachtexte, nichtlineare Texte (Tabellen, Diagramme) und Bild-Text-Kombinationen in unterschiedlicher medialer Form inhaltlich und formal erfassen und reflektieren.

 

Ein allgemeines Verständnis des Textes entwickeln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

das Hauptthema eines Textes/eines Textabschnittes erkennen,

die Gliederung eines Textes erkennen,

Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Fettdruck, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen) zum Textverständnis nutzen,

grundlegende nicht-fiktionale Textsorten in unterschiedlicher medialer Form erkennen und ihre Textfunktion (Information, Nachricht, Meinung, Anleitung, Vorschrift, Appell, Unterhaltung) erfassen,

epische, lyrische und dramatische Texte unterscheiden und grundlegende epische Kleinformen (Märchen, Sage, Fabel, Kurzgeschichte) und ihre wesentlichen Merkmale erkennen.

 

Explizite Informationen ermitteln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

zentrale und detaillierte Informationen in unterschiedlichen Texten und Textabschnitten finden,

Informationen aus Grafiken, Tabellen, Schaubildern und Bild-Text-Kombinationen ermitteln,

Wortbedeutungen mit Hilfe von (elektronischen) Nachschlagewerken klären,

gezielt Informationen in unterschiedlichen Medien aufsuchen und beherrschen insbesondere die Internetrecherche und Benützung von Nachschlagewerken.

 

Eine textbezogene Interpretation entwickeln

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Informationen aus unterschiedlichen Texten und Medien vergleichen,

durch das Herstellen von Bezügen zwischen Textstellen die Bedeutung von Wörtern und Phrasen aus dem Kontext ableiten,

zwischen Information, Unterhaltung und Wertung in Printtexten und anderen Medien unterscheiden.

 

Den Inhalt des Textes reflektieren

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Intentionen und vermutliche Wirkungen von Texten und Medienangeboten reflektieren,

Eigenschaften, Verhaltensweisen und Handlungsmotive von Figuren in altersgemäßen literarischen Texten reflektieren.

 

Kompetenzbereich: Schreiben

Unterschiedliche Texte formal und inhaltlich richtig verfassen; Gehörtes, Gelesenes, Erfahrenes schriftlich umsetzen; elektronische Textmedien nutzen.

 

Texte planen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

können Methoden der Stoffsammlung (zB Mindmap, Cluster) anwenden,

können die Textstruktur in Hinblick auf Textsorte und Schreibhaltung festlegen,

können ihren sprachlichen Ausdruck an Schreibhaltung und Textsorte anpassen,

berücksichtigen Textadressaten und Schreibsituation.

 

Texte verfassen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

beim Schreiben eigener Texte die grundlegenden Mittel des Erzählens (Orientierung, Konfliktaufbau, Konfliktlösung) anwenden,

Sachverhalte und Inhalte nachvollziehbar, logisch richtig und zusammenhängend formulieren,

altersgemäße und für ein Thema relevante Argumente und Gegenargumente formulieren und sie sprachlich verknüpfen bzw. gegenüberstellen,

formalisierte lineare Texte/nicht-lineare Texte verfassen (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Formulare ausfüllen),

unter Einhaltung wesentlicher Kommunikationsregeln an einer altersgemäßen medialen Kommunikation teilnehmen (zB E-Mail, Leserbrief),

das Schreiben als Hilfsmittel für ihr eigenes Lernen einsetzen (Zusammenfassung, Stichwortzettel, …).

 

Texte überarbeiten

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

fremde und eigene Texte nach vorgegebenen Kriterien inhaltlich optimieren,

fremde und eigene Texte nach vorgegebenen Kriterien sprachlich und orthographisch optimieren,

fremde und eigene Texte im Hinblick auf Erfordernisse der Textsorte optimieren.

 

Kompetenzbereich: Sprachbewusstsein

Einsicht gewinnen in Struktur, Normen und Funktion der Sprache als Voraussetzung für Textverstehen, wirkungsvollen Sprachgebrauch und gelungene mündliche und schriftliche Kommunikation unter Berücksichtigung des Sprachstandes von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.

 

Text- und Satzstrukturen kennen und anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

erkennen die sprachlichen Mittel für den Textzusammenhang (Binde-, Ersatz- und Verweiswörter) und ihre Funktion,

erkennen und variieren Satzbau und Satzbauelemente: Hauptsatz, Gliedsatz, Satzglied, Satzgliedteil,

können Sätze durch Satzzeichen strukturieren,

erkennen Verbformen und können sie funktional anwenden.

 

Wortarten und Wortstrukturen kennen und anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Wortarten und ihre wesentlichen Funktionen erkennen und benennen,

Grundregeln der Wortbildung (Ableitung und Zusammensetzung) anwenden.

 

Über einen differenzierten Wortschatz verfügen und sprachliche Ausdrucksmittel situationsgerecht anwenden

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

kennen Bedeutungsunterschiede von Wörtern: Wortfelder, Wortfamilien, Synonyme, Antonyme, Ober- und Unterbegriffe,

kennen die Bedeutung von grundlegenden idiomatischen Wendungen (insbesondere von verbalen Phrasen),

können Sprachebenen unterscheiden (zB gesprochene und geschriebene Sprache, Dialekt, Umgangssprache, Standardsprache) und an die kommunikative Situation anpassen.

 

Über Rechtschreibbewusstsein verfügen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler

beherrschen grundlegende Regeln der Dehnung, der Schärfung, des Stammprinzips, der Groß- und Kleinschreibung und können diese beim Schreiben anwenden,

beherrschen die Rechtschreibung des Gebrauchswortschatzes einschließlich gängiger Fremdwörter,

können Arbeitshilfen zur Rechtschreibung (zB Wörterbuch) einsetzen.

2. Abschnitt

(Erste) Lebende Fremdsprache (Englisch)

Kompetenzbereich: Hören

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Gesprächen über vertraute Themen die Hauptpunkte entnehmen, wenn Standardsprache verwendet und auch deutlich gesprochen wird (B1),

Erzählungen aus dem Alltag und Geschichten verstehen, wenn es sich um vertraute Themenbereiche handelt und deutlich gesprochen wird (B1),

Anweisungen, Fragen, Auskünfte und Mitteilungen in einem sprachlich vertrauten Kontext (zB Wegerklärungen) meistens verstehen (A2),

in Texten (Audio- und Videoaufnahmen) über vertraute Themen die Hauptpunkte verstehen, wenn deutlich gesprochen wird (B1),

einfachen Interviews, Berichten, Hörspielen und Sketches zu vertrauten Themen folgen (B1),

Wörter, die buchstabiert werden, sowie Zahlen und Mengenangaben, die diktiert werden, notieren, wenn langsam und deutlich gesprochen wird (A1).

 

Kompetenzbereich: Lesen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

kurze, einfache persönliche Briefe, Karten oder E-Mails verstehen (A2),

vertrauten Alltagstexten die wichtigsten Informationen entnehmen (zB Prospekten, Speisekarten, Fahrplänen, Schildern, Formularen, kurzen sachlichen Mitteilungen – auch im Internet) (A2),

einfachen, klar gegliederten Texten zu vertrauten Themen in Zeitungen und Zeitschriften die wesentlichen Informationen entnehmen, wenn sie gegebenenfalls mit visueller Unterstützung ausgestattet sind (B1),

unkomplizierte Sachtexte über Themen, die mit den eigenen Interessen und Fachgebieten aus den Themenbereichen des Lehrplans in Zusammenhang stehen, mit befriedigendem Verständnis lesen (B1),

einfache alltägliche Anleitungen und Vorschriften verstehen (A2),

einfache literarische Texte (zB fiktionale Texte, Lieder und Gedichte) verstehen (B1),

 

Kompetenzbereich: An Gesprächen Teilnehmen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

ein einfaches Gespräch über vertraute Themen (zB über Familie, Freundinnen und Freunde, Schule, Freizeit) beginnen, in Gang halten und beenden (B1),

Gefühle wie Überraschung, Freude, Bedauern und Gleichgültigkeit ausdrücken und auf solche Gefühlsäußerungen reagieren (B1),

in einem Gespräch (zB Gruppengespräch in der Klasse) Zustimmung äußern bzw. widersprechen und andere Vorschläge machen (A2+),

einfache Vereinbarungen treffen (A2),

in einfachen Worten die eigenen Ansichten, Pläne und Absichten äußern und begründen (B1)

vertraute Alltagssituationen bewältigen, zB Gespräche in Geschäften, Restaurants und an Schaltern führen (A2),

einfache Erklärungen und Anweisungen geben, zB nach dem Weg fragen bzw. den Weg erklären (A2+).

 

Kompetenzbereich: Zusammenhängend Sprechen

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

über eigene Erfahrungen detailliert berichten und dabei ihre eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben (B1),

Pläne, Ziele, Träume und Hoffnungen beschreiben (B1),

etwas Reales oder Erfundenes erzählen oder in Form einer einfachen Aufzählung berichten (A2+),

über Sachverhalte und Abläufe aus dem eigenen alltäglichen Lebensbereich berichten, zB über Leute, Orte, Tätigkeiten (A2+),

über persönliche Erlebnisse und Beobachtungen in einfachen, zusammenhängenden Sätzen berichten (A2),

mit einfachen Mitteln vertraute Gegenstände kurz beschreiben und vergleichen (A2+),

sich, die Familie, Freundinnen und Freunde sowie vertraute Orte, persönliche Gegenstände und Tätigkeiten in mehreren einfachen Sätzen beschreiben (A2),

für Ansichten, Pläne oder Handlungen kurze Begründungen oder Erklärungen geben (B1).

 

Kompetenzbereich: Schreiben

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Erfahrungsberichte schreiben, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen, zusammenhängenden Text wiedergegeben werden (B1),

eine Beschreibung eines realen oder fiktiven Ereignisses, zB einer Reise, verfassen (B1)

eine Geschichte erzählen (B1),

in Form verbundener Sätze etwas über das alltägliche Umfeld schreiben, wie zB über Familie, andere Menschen, Orte, Schule (A2+),

kurze, einfache Biografien und andere einfache fiktionale Texte schreiben (A2),

ausführlichere Karten, persönliche Briefe und E-Mails schreiben und darin auch über Ereignisse, Erfahrungen und Gefühle berichten (B1),

kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben, die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen (A2),

einfache Texte zB zu Bildimpulsen oder Schlüsselwörtern (key words) schreiben (A2).

3. Abschnitt

Mathematik

Das Kompetenzmodell für Mathematik auf der 8. Schulstufe legt „Inhaltsbereiche“ fest, wobei die jeweiligen Anforderungen durch bestimmte, in „Handlungsbereichen“ dargelegte Tätigkeiten konkretisiert werden. Der „Komplexitätsbereich“ beschreibt Art und Grad der erforderlichen Vernetzung.

 

Handlungsbereich: „Darstellen, Modellbilden“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

gegebene arithmetische Sachverhalte in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür das unmittelbare Einsetzen von Grundkenntnissen erforderlich ist,

gegebene arithmetische Sachverhalte in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,

Aussagen über die Angemessenheit sowie über Stärken und Schwächen verschiedener mathematischer Darstellungen (Modelle) arithmetischer Sachverhalte machen und bewerten.

 

Handlungsbereich „Darstellen, Modellbilden – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

gegebene algebraische Sachverhalte und funktionale Abhängigkeiten in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür das unmittelbare Einsetzen von Grundkenntnissen erforderlich ist,

gegebene algebraische Sachverhalte und funktionale Abhängigkeiten in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,

Aussagen über die Angemessenheit sowie über Stärken und Schwächen verschiedener mathematischer Darstellungen (Modelle) algebraischer Sachverhalte und funktionaler Abhängigkeiten angeben und bewerten.

 

Handlungsbereich „Darstellen, Modellbilden“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

gegebene geometrische Sachverhalte in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür das unmittelbare Einsetzen von Grundkenntnissen erforderlich ist,

gegebene geometrische Sachverhalte in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,

Aussagen über die Angemessenheit sowie über Stärken und Schwächen verschiedener Darstellungen (Modelle) geometrischer Sachverhalte machen und bewerten.

 

Handlungsbereich „Darstellen, Modellbilden“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

gegebene statistische Sachverhalte (Daten) in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür das unmittelbare Einsetzen von Grundkenntnissen erforderlich ist,

gegebene statistische Sachverhalte (Daten) in eine (andere) mathematische Darstellung übertragen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,

Aussagen über die Angemessenheit sowie über Stärken und Schwächen verschiedener Darstellungen (Modelle) statistischer Sachverhalte machen und bewerten.

 

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

elementare Rechenoperationen (+, –, •, /, ↑, √) mit konkreten Zahlen und Größen durchführen sowie Maßeinheiten umrechnen,

elementare Rechenoperationen (+, –, •, /, ↑, √) mit konkreten Zahlen und Größen durchführen sowie Maßeinheiten umrechnen, wobei diese Operationen miteinander, mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten verbunden werden müssen,

Aussagen zur Abfolge, Wirkung, Zulässigkeit, Genauigkeit und Korrektheit arithmetischer Operationen und Lösungswege machen und bewerten sowie Rechenabläufe dokumentieren.

 

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

elementare Rechenoperationen (+, –, •, /, ↑, √) mit Variablen und Termen durchführen, einfache Terme und (Un-)Gleichungen umformen sowie einfache (Un-)Gleichungen und lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen lösen,

elementare Rechenoperationen (+, –, •, /, ↑, √) mit Variablen und Termen durchführen, einfache Terme und (Un-)Gleichungen umformen sowie einfache (Un-)Gleichungen und lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen lösen, wobei diese (Rechen-)Operationen miteinander, mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten verbunden werden müssen,

Aussagen zur Abfolge, Wirkung, Zulässigkeit und Korrektheit algebraischer Operationen und Lösungswege machen und bewerten sowie Rechenabläufe dokumentieren.

 

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

elementare geometrische Konstruktionen durchführen,

elementare geometrische Konstruktionen durchführen, wobei dafür auch Verbindungen zwischen Konstruktionsschritten, mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,

Aussagen zur Abfolge, Zulässigkeit und Korrektheit elementarer geometrischer Konstruktionen machen und bewerten sowie Konstruktionsabläufe dokumentieren.

 

Handlungsbereich „Rechnen, Operieren“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

einfache Operationen und Manipulationen in und mit statistischen Daten durchführen,

einfache Operationen und Manipulationen in und mit statistischen Daten durchführen, wobei dafür auch Verbindungen mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,

Aussagen zur Abfolge, Wirkung, Zulässigkeit und Korrektheit einfacher Operationen bzw. Manipulationen mit statistischen Daten machen und bewerten sowie derartige Operationen dokumentieren.

 

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlenwerte aus Tabellen, grafischen oder symbolischen Darstellungen ablesen und sie sowie Rechenoperationen und Rechenergebnisse im jeweiligen Kontext deuten,

Zahlenwerte aus Tabellen, grafischen oder symbolischen Darstellungen ablesen, sie miteinander, mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten verbinden und sie sowie Rechenoperationen und Rechenergebnisse im jeweiligen Kontext deuten,

Aussagen zur Angemessenheit und Aussagekraft kontextbezogener Interpretationen von Zahlenwerten, Rechenoperationen und Rechenergebnisse machen und bewerten.

 

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

algebraisch, tabellarisch oder grafisch dargestellte Strukturen und (funktionale) Zusammenhänge beschreiben und im jeweiligen Kontext deuten,

algebraisch, tabellarisch oder grafisch dargestellte Strukturen und (funktionale) Zusammenhänge beschreiben und im jeweiligen Kontext deuten, wobei dafür auch Verbindungen mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,

Aussagen zur Angemessenheit und Aussagekraft kontextbezogener Interpretationen von algebraisch, tabellarisch oder grafisch dargestellten (funktionalen) Zusammenhängen machen und bewerten.

 

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

geometrische Figuren, Körper und Eigenschaften/Beziehungen beschreiben und im jeweiligen Kontext deuten,

geometrische Figuren, Körper und Eigenschaften/Beziehungen beschreiben und im jeweiligen Kontext deuten, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,

Aussagen zur Angemessenheit und Aussagekraft kontextbezogener Interpretationen von geometrischen Figuren, Körpern und Eigenschaften/Beziehungen machen und bewerten.

 

Handlungsbereich „Interpretieren“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

Werte aus statistischen Tabellen und Grafiken ablesen, Strukturen, Muster und Zusammenhänge erkennen und diese sowie statistische Kennzahlen im jeweiligen Kontext deuten,

Werte aus statistischen Tabellen und Grafiken ablesen, Strukturen, Muster und Zusammenhänge erkennen, und diese sowie statistische Kennzahlen im jeweiligen Kontext deuten, wobei die Daten miteinander, mit anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten in Verbindung gesetzt werden müssen,

Aussagen zur Angemessenheit und Aussagekraft kontextbezogener Interpretationen von statistischen Tabellen, Grafiken und Kennzahlen machen und bewerten.

 

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Zahlen und Maße“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen ein bestimmtes arithmetisches (Rechen-)Modell, eine arithmetische Operation, eine arithmetische Eigenschaft/Beziehung, einen arithmetischen Lösungsweg oder eine bestimmte Lösung sprechen,

mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen ein bestimmtes arithmetisches (Rechen-)Modell, eine arithmetische Operation, eine arithmetische Eigenschaft/Beziehung, einen arithmetischen Lösungsweg oder eine bestimmte Lösung sprechen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,

zutreffende und unzutreffende mathematische Argumente bzw. Begründungen bezüglich arithmetischer (Rechen-)Modelle, arithmetischer Operationen, arithmetischer Eigenschaften/Beziehungen, arithmetischer Lösungswege oder Lösungen erkennen sowie begründen, warum eine arithmetische Argumentation oder Begründung (un-)zutreffend ist.

 

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Variable, funktionale Abhängigkeiten“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen ein bestimmtes algebraisches oder funktionales Modell, eine algebraische oder funktionale Darstellung, eine algebraische Operation oder einen bestimmten algebraischen Lösungsweg sprechen,

mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen ein bestimmtes algebraisches oder funktionales Modell, eine algebraische oder funktionale Darstellung, eine algebraische Operation oder einen bestimmten algebraischen Lösungsweg sprechen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,

zutreffende und unzutreffende mathematische Argumente bzw. Begründungen bezüglich algebraischer oder funktionaler Darstellungen und Modelle, bezüglich algebraischer Operationen oder algebraischer Lösungswege erkennen sowie begründen, warum eine algebraische oder funktionale Argumentation bzw. Begründung (un-)zutreffend ist.

 

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Geometrische Figuren und Körper“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen ein bestimmtes geometrisches Modell, eine geometrische Darstellung, eine geometrische Konstruktion, eine geometrische Eigenschaft/Beziehung oder einen bestimmten geometrischen Lösungsweg sprechen,

mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen ein bestimmtes geometrisches Modell, eine geometrische Darstellung, eine geometrische Konstruktion, eine geometrische Eigenschaft/Beziehung oder einen bestimmten geometrischen Lösungsweg sprechen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,

zutreffende und unzutreffende mathematische Argumente bzw. Begründungen bezüglich geometrischer Darstellungen und Modelle, bezüglich geometrischer Konstruktionen, geometrischer Eigenschaften/Beziehungen oder geometrischer Lösungswege erkennen sowie begründen, warum eine geometrische Argumentation bzw. Begründung (un-)zutreffend ist.

 

Handlungsbereich „Argumentieren, Begründen“ – Inhaltsbereich „Statistische Darstellungen und Kenngrößen“

Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können

mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen die Verwendung einer bestimmten statistischen Kennzahl, einer statistischen Darstellung, eines statistischen Satzes, einer statistischen Vorgehensweise oder einer bestimmten Interpretation statistischer Daten sprechen,

mathematische Argumente nennen bzw. Begründungen angeben, die für oder gegen die Verwendung einer bestimmten statistischen Kennzahl, einer statistischen Darstellung, eines statistischen Satzes, einer statistischen Vorgehensweise oder einer bestimmten Interpretation statistischer Daten sprechen, wobei dafür auch Verbindungen zu anderen mathematischen Inhalten (Begriffen, Sätzen, Darstellungen) oder Tätigkeiten hergestellt werden müssen,

zutreffende und unzutreffende mathematische Argumente bzw. Begründungen bezüglich statistischer Darstellungen und Kennzahlen, bezüglich statistischer Sätze, bezüglich bestimmter statistischer Vorgehensweisen oder bestimmter Interpretationen statistischer Daten erkennen sowie begründen, warum eine solche Argumentation bzw. Begründung (un-)zutreffend ist.