Hochschullehrgang für Ethik 2021-2023
Der Hochschullehrgang Ethik gliedert sich in vier Grundmodule, ein Erweiterungsmodul und 4 Wahlpflichtmodule. Im ersten Studienjahr sind vier Grundmodule zu absolvieren. Im zweiten Studienjahr sind das Erweiterungsmodul als Pflichtmodul und zwei Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Die Absolvierung der Grundmodule ist Voraussetzung für den vorläufigen Einsatz im Unterrichtsgegenstand Ethik. Für die definitive Unterrichtsberechtigung im Unterrichtsgegenstand Ethik ist der erfolgreiche Abschluss des gesamten Hochschullehrgangs im Ausmaß von 60 ECTS-AP erforderlich.
Der Ethikunterricht fördert die Entwicklung von Fähigkeiten zu ethisch-philosophischer Argumentation und Reflexion im Hinblick auf Fragen der Lebensgestaltung. Dazu geht er von der Lebenswelt der Schüler*innen aus. Er fördert den Aufbau praktisch-philosophischer Kenntnisse und Denkmodelle und integriert Ergebnisse der Fachwissenschaften in die Einübung moralisch-ethischer Entscheidungsfindungsprozesse.
Medizin- und Gesundheitsethik - HLG Ethik Erweitungsmodul
Grenzfragen des Lebens: Reproduktionsmedizin, Gen-Ethik, Pflegeethik, Sterbehilfe - Vorlesung
Aktuelle Herausforderungen: Selbstoptimierung, Sportethik, Transhumanismus, Ewiges Leben - Seminar im 4. Semester 2021
Vortragender: Prof. Dr. Martin Weiß
Email: martin.weiss@aau.at
Inhalt:
Embryonenforschung, Stammzellentherapie, Organtransplantationen, Gentherapie, therapeutisches Klonen, Chimären, Recht auf Leben, Recht auf Sterben, Menschenwürde... Die moderne Medizin und Biotechnologie hat im Zuge ihrer bahnbrechenden Erfolge zahlreiche überkommene Definitionen ins wanken gebracht und bisher unverrückbar scheinende Grenzen verwischt. Was ist spezifisch menschliches Leben? Warum ist es schutzwürdig? Wann beginnt es? Wann endet es?
Diese und ähnliche Fragen nach den ethischen Implikationen biomedizinischer Praxis, sollen erörtert werden. Die Spanne menschlicher Existenz abschreitend – von der Frage nach dem moralischen Status des Embryos, über die Debatten über Stammzellforschung, Klone und Gentherapien, bis hin zur Frage nach dem Recht auf ein menschenwürdiges Sterben – gilt es anhand ausgewählter theoretischer Texte die wichtigsten Positionen der gegenwärtigen Bioethikdebatte zu diskutiert und zu erörtern weshalb uns diese Frage vielleicht doch mehr angehen, als es zunächst scheinen mag.
Die wichtigsten Texte werden auf einer lehrveranstaltungsbegleitenden Moodle-Plattform zur Verfügung gestellt.
Literatur:
- Geyer, Christian (Hg.): Biopolitik. Die Positionen. Frankfurt/m. Suhrkamp 2001.
- Harris, John: Enhancing Evolution. The Ethical Case für Making Better People. Princeton. Princeton University Press 2007.
- Jonas, Hans: Technik, Medizin und Ethik. Frankfurt/M. Suhrkamp 1985.
- Pöltner, Günther: Grundkurs Medizin-Ethik. Wien u.a. UTB 2002.
- Sass, Hans-Martin (Hg.): Medizin und Ethik. Stuttgart. Reclam 1999.
- Silver, Lee M.: Das geklonte Paradies. Künstliche Zeugung und Lebensdesign im neuen Jahrtausend. München. Droemer 1998.
- Singer, Peter: Praktische Ethik. Stuttgart. Reclam 2002.
- Weiß, Martin G. (Hg.): Bios und Zoe. Die menschlichen Natur im Zeitalter ihrer technischen Reproduzierbarkeit. Frankfurt/M. 2009.
- Zaborowski, Holger (Hg.): Wie machbar ist der Mensch? Eine philosophische und theologische Orientierung. Mainz. Grünewald 2003.
- Zoglauer, Thomas: Konstruiertes Leben. Ethische Probleme der Humangentechnik. Darmstadt. WBG 2002.
Didaktik des Ethikunterrichts
Legalität und Moralität in HLG ETHIK
Die LV "Legalität und Moralität" ist Teil des HLG Ethik im SS 2020
Menschenrechte und Menschenpflichten
Menschenrechte und Menschenpflichten
Wertevermittlung in Bildungsprozessen
Hochschullehrgang für Ethik 2019-2021
Der Hochschullehrgang Ethik gliedert sich in vier Grundmodule, ein Erweiterungsmodul und 4 Wahlpflichtmodule. Im ersten Studienjahr sind vier Grundmodule zu absolvieren. Im zweiten Studienjahr sind das Erweiterungsmodul als Pflichtmodul und zwei Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Die Absolvierung der Grundmodule ist Voraussetzung für den vorläufigen Einsatz im Unterrichtsgegenstand Ethik. Für die definitive Unterrichtsberechtigung im Unterrichtsgegenstand Ethik ist der erfolgreiche Abschluss des gesamten Hochschullehrgangs im Ausmaß von 60 ECTS-AP erforderlich.
Der Ethikunterricht fördert die Entwicklung von Fähigkeiten zu ethisch-philosophischer Argumentation und Reflexion im Hinblick auf Fragen der Lebensgestaltung. Dazu geht er von der Lebenswelt der Schüler*innen aus. Er fördert den Aufbau praktisch-philosophischer Kenntnisse und Denkmodelle und integriert Ergebnisse der Fachwissenschaften in die Einübung moralisch-ethischer Entscheidungsfindungsprozesse.